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Warum dieses Bohei ums Meldegesetz?

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Fast 2 Wochen nachdem das Meldegesetz durch den Bundestag beschlossen wurde regt sich plötzlich Widerstand. Alle regen sich darüber auf, dass die Ämter “nun” Adressdaten verkaufen könnten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv gefährdet wäre. Die Presse ist teilweise sogar so weit, dass sie sich selbts Asche auf Haupt streut, weil sie erst nach der Fussball EM des Themas gewahr wurde – also fast 2 Wochen zu spät. Verbraucher- und Datenschützer sowie Opposition springen natürlich im Dreieck…

Doch ist der Aktionismuss gerechtfertigt? Nein, denn eigentlich hätte das Bohei Jahre eher einsetzen müssen! Das kürzlich beschlossene Meldegesetz auf Bundesebene löst nämlich lediglich die Meldegesetze auf Landesebene ab. Und da steht zum Beispiel in Sachsen (SächsMG § 32, Einfache Melderegisterauskunft an Private) so etwas drin:

(1) Die Meldebehörde darf anderen als den in §§ 24 und 29 bezeichneten Personen und Stellen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner beantragt.

Der Freistaat Sachsen hat das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung daher sowieso schon beschränkt (SächsMG § 37, Einschränkung von Grundrechten) und mit dem neuen (Bundes)Gesetz würde sich rein gar nichts ändern:

Durch dieses Gesetz wird im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen ) eingeschränkt.

Und ausgerechnet Sachsen gehört nun zu den Ländern, die gegen das neue Meldegesetz sind…

An dieser Stelle verweise ich zur weiteren Information an meinen alten Blog, denn man kann (bzw. konnte) relativ einfach der Weitergabe widersprechen: RUDOLPHs.eu.

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